Arbeiten in kontaminierten Bereichen (BGR128)
Beim Bauen im Bestand werden oftmals Gefahrstoffe, wie MKW, PAK, Benzol, Blei und PCB in Gebäuden bzw. im Untergrund angetroffen. Die Sanierung dieser Schadstoffe muss von Sachkundigen gemäß Berufsgenossen- schaftlichen Regeln BGR 128 Anhang 6 A bzw. Anhang 6 B koordiniert und überwacht werden.
Aufgrund der möglichen gesundheitlichen Gefährdungen des ausführenden Personals und ggf. von Anliegern durch erhöhte Schadstoffgehalte sind folgende Leistungen zu erbringen:
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