Beim Bauen im Bestand werden oftmals Gefahrstoffe, wie MKW, PAK, Benzol, Blei und PCB in Gebäuden bzw. im Untergrund angetroffen. Die Sanierung dieser Schadstoffe muss von Sachkundigen gemäß Berufsgenossen- schaftlichen Regeln BGR 128 Anhang 6 A bzw. Anhang 6 B koordiniert und überwacht werden.
Aufgrund der möglichen gesundheitlichen Gefährdungen des ausführenden Personals und ggf. von Anliegern durch erhöhte Schadstoffgehalte sind folgende Leistungen zu erbringen:
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