SiGeKoordination
Ein wichtiges Thema auf Baustellen ist der Sicherheits- und Gesundheits-        schutz. Grund hierfür ist die steigende Zahl an Unfällen auf Baustellen. Insbesondere die Tatsache, dass auf Baustellen Arbeiten von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber nacheinander, nebeneinander und vielfach gleichzeitig ausgeführt werden, birgt ein Gefahrenpotential.

Dies alles erfordert besondere Anforderungen an die Koordination und Ab-       stimmung der Schutzmaßnahmen auf Baustellen, die durch die Sicherheits-    und Gesundheitsschutzkoordination realisiert werden sollen. Zur wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und zur Vermeidung von Unfällen auf Baustellen wurde daher am 10. Juni 1998 die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
(BaustellenV) verabschiedet.

Diese verpflichtet den Bauherrn, je nach Anzahl der tätig werdenden Arbeitgeber und Beschäftigten sowie Art und zeitlichen Umfang des Bauvorhabens folgende Punkte zu erfüllen:

  • Übersenden einer Vorankündigung für die beabsichtigte Baumaßnahme an die zuständige Behörde
  • Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, aus dem die Gewerke, Gefahren und Maßnahmen sowie die Arbeitsschutz-          bestimmungen ersichtlich sind
  • Erstellung einer Unterlage (Baumerkmalsakte) mit den zu berücksich-    tigenden Angaben zu Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage
  • Bestellen eines nach RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen – geeigneter Koordinator) geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators für die Planung der Ausführung des Bauvorhabens und für die Ausführung des Bauvorhabens
 
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